Für die Einschulung ab 2027 ist noch keine Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung möglich!!
Ihr Kind wird 2026 eingeschult und soll zur Betreuung angemeldet werden?
Nach Ihrem ersten Vorstellungsgespräch in der Schule füllen Sie bitte im Anschluss die Formulare aus. Anmeldungen die vor Ihrem ersten Gespräch mit der Schule bei uns ankommen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Anmeldeschluss ist der 01. März des Jahres, in dem Ihr Kind eingeschult wird.
Nach Eingang erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung.
Im Mai erhalten Sie eine schriftlich Mitteilung mit entsprechendem Betreuungsvertrag.
Anmeldung Schuljahr 26/27 als Word-Dokument als PDF-Dokument
Ihr Kind besucht bereits die Albert-Schweitzer-Schule und soll zur Betreuung angemeldet werden?
Bitte beachten Sie: Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Betreuungsplatz (Rechtsanspruch) besteht gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) derzeit nur für bestimmte Jahrgänge.
Selbstverständlich können Sie Ihr Kind auch in unserer Betreuung anmelden, die aktuell keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz (Rechtsanspruch) haben.
Erfahrungsgemäß decken die verfügbaren Betreuungsplätze im jeweiligen Jahrgang den Bedarf nicht ab. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten. Einige möchten wir Ihnen hier auflisten:
Für die Eltern der Albert-Schweitzer-Schule (ASS) stehen in Oberlinden/Neurott derzeit zwei Nachmittagsbetreuungen zur Wahl:
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Die AWO-Betreuung direkt neben der ASS im Familienzentrum des ev. Martin-Luther-Bezirks: Betreuung bis maximal 15 Uhr. Essen wird geliefert. Es gibt 22 Plätze. Bei Fragen rund um eine Anmeldung steht die Einrichtungsleiterin Frau Cathleen Bünger unter der Email-Adresse cathleen.buenger@awo-of-land.de zur Verfügung.
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Die Nachmittagsbetreuung „Peppinos Welt“ vom Förderverein der ASS im Betreuungshaus auf dem Schulgelände: Das Essen wird frisch selbst gekocht. Die Betreuungszeit endet Montag bis Donnerstag um 16:30 Uhr, am Freitag um 15 Uhr. Die Betreuung ist sehr groß. 160 Kinder nehmen täglich an der Betreuung teil.
Folgende Betreuungsmöglichkeiten gibt es zusätzlich:
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Externe Betreuung über eine ausgebildete Tagesmutter. Die Kinder werden meist von der Schule abgeholt, erhalten ein Mittagessen und bleiben, je nachdem was vereinbart wird, bis zum Nachmittag dort. Das ZenJA in Langen kann Ihnen möglicherweise mit Adressen weiterhelfen. Elternservice Mütterzentrum Langen e. V. Ansprechperson: Frau Wagner s.wagner@zenja-langen.de.
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Kostenintensiver, aber vielleicht auch gerade bei mehreren Kindern lohnenswert, ist die Einstellung eines Aupair-Mädchens oder -Jungens. Ein eigenes Zimmer ist Voraussetzung.
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Natürlich ist es auch denkbar, tageweise eine Betreuung durch Vernetzung in der Nachbarschaft oder mit anderen Familien zu organisieren.
Die Vergabe der Betreuungsplätze richtet sich nach folgenden Kriterien:
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Besondere Lebensumstände, die eine Betreuung erfordern
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Warteliste, gemäß festgelegter Kriterien, sofern ein Betreuungsplatz im Jahrgang frei ist
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Geschwisterbonus: Geschwisterkind/er geht/en zum Aufnahmezeitpunkt bereits in die Betreuung
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Kinder eines alleinerziehenden, berufstätigen Elternteils (das nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt)
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Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind und deren Arbeitszeiten eine Betreuung des Kindes erfordern
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Gestattungskinder erhalten einen Betreuungsplatz, wenn nach Belegung der freien Plätze, gemäß festgelegter Kriterien und Berücksichtigung der Warteliste noch weitere Betreuungsplätze frei sind
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Gestattungskinder mit Wohnort außerhalb Langens werden nicht aufgenommen
Was passiert, wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt?
Erst nach Freiwerden von Plätzen im eigenen Jahrgang können weitere Aufnahmen nach den obenstehenden Kriterien erfolgen.
Bei gleichen Voraussetzungen entscheidet das Los unter der Aufsicht von drei Vorstandsmitgliedern des Fördervereins und dem Schulelternbeirat.
Wann erfahren wir, ob wir einen Platz erhalten haben?
Sobald ein Platz für Ihr Kind zur Verfügung steht, werden Sie von uns informiert.
Weitere Informationen zur Aufnahme entnehmen Sie bitte der Nutzungs- und Gebührenordnung.
