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Übergang weiterführende Schule

Wie unterscheiden sich die einzelnen Bildungsgänge?
Hauptschulbildungsgang
Der Bildungsgang bereitet vor allem auf eine Berufsausbildung vor. Im praxisnahen
Unterricht werden Fachkenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Bei guten Leistungen
kann auch der Schulbesuch in der 10. Klasse fortgesetzt werden. Am Ende von Klasse 9 erwerben die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss.

 

Realschulbildungsgang
Der Bildungsgang vermittelt eine erweiterte allgemeine Bildung. Er bereitet auf die
Berufs- und Arbeitswelt sowie auf den Besuch der weiterführenden Schule vor. Einige
Fächer können nach Leistungen und Neigungen ausgesucht werden. In Klasse 7 kann
zum Beispiel eine zweite Fremdsprache gewählt werden. Am Ende der 10. Klasse
erwerben Schülerinnen und Schüler den Realschulabschluss. Mit dem Realschulabschluss kann eine Berufsausbildung begonnen oder der Schulbesuch fortgesetzt werden. Bei guten Leistungen erhalten Schülerinnen und Schüler den „qualifizierenden Realschulabschluss“.

 

Gymnasialbildungsgang
Der gymnasiale Bildungsgang ist besonders für begabte, leistungsfähige und sehr
lernmotivierte Kinder geeignet. Der Bildungsgang vermittelt eine breite und vertiefte
Allgemeinbildung. Das Gymnasium ermöglicht es Schülerinnen und Schülern,
entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten, Schwerpunkte zu setzen.
Ihr Kind muss aber auch sehr selbstständig arbeiten und lernen können. Eine zweite
Fremdsprache kommt meist schon in der 6. Klasse hinzu. Das Gymnasium bereitet
auf ein Studium an einer Universität vor, aber auch eine qualifizierte Berufsausbildung
ist möglich.

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Bildungsgänge


Was ist der Unterschied zwischen einem Bildungsgang und einer Schulform?

Das Schulwesen in Hessen wird inhaltlich durch Bildungsgänge gegliedert. Bildungsgänge werden durch zu erreichende Abschlüsse bestimmt. Zu unterscheiden sind deshalb Haupt-, Real- und gymnasiale Schulabschlüsse.

 

Sie wählen als Sorgeberechtigte den gewünschten Bildungsgang (Hauptschule,
Realschule oder Gymnasium) für Ihr Kind. Mit der Bestimmung des Bildungsganges
wählen Sie den Schulabschluss, welcher angestrebt werden soll. Wird der Bildungsgang sowohl schulformbezogen als auch integriert angeboten, können Sie zwischen beiden Formen wählen. Daraus folgt: Sorgeberechtigte haben ein Recht auf die Bestimmung eines Bildungsganges, nicht aber ein Recht auf eine bestimmte Schule. Bei der Wahl des Bildungsganges sollten Sie als Sorgeberechtigte die tatsächliche Eignung Ihres Kindes immer beachten. Für die unterschiedlichen Bildungsgänge stehen sowohl im Landkreis als auch in der Stadt Offenbach am Main im Schulsystem unterschiedliche Schulformen zur
Verfügung. Sind Sie sich noch nicht sicher, ob der gewählte Bildungsgang der richtige
für Ihr Kind ist, kann im Landkreis Offenbach die Förderstufe als Orientierung und
Überprüfung (Beobachtungs- und Orientierungsphase) der Wahlentscheidung dienen.
In der Stadt Offenbach kann Ihr Kind die Bildungsgänge Hauptschule und Realschule
nur an einer Integrierten Gesamtschule besuchen.

Übergang in die weiterführende Schule nach der 4. Klasse
FAQ – Fragen und Antworten
Rechtsgrundlagen: Hessisches Schulgesetz (HSchG) und Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV)
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